Partner & Sponsoren

Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Ihr Budget finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben wird.

 

Die FFA fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.

Darüber hinaus betreut die FFA administrativ die Filmförderung der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Filmprojekte. Hierzu zählen der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), den German Motion Picture Fund (GMPF) sowie die Abwicklung der Projektförderung von Lang- und Kurz­filmen.

Zudem unterstützt die FFA gemeinsam mit anderen europäischen Förderinstitutionen die Entwicklung grenzüberschreitender Projekte und Koproduktionen.

Die MFG Baden-Württemberg ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg und des Südwestrundfunks.

In unseren Geschäftsbereichen MFG Filmförderung und MFG Kreativ fördern wir die Filmkultur und Filmwirtschaft und unterstützen die Kultur- und Kreativschaffenden im Südwesten.

LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen.

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Programmkalender

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Eintrittspreise Kino

Kinder 6.- €

Jugendliche Ermäßigte 8.- €

 

Erwachsene 9.- €

Film mit Überlänge (mehr als 120 Minuten) plus 1.-

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Öffnungszeiten

Montag, Dienstag & Mittwoch:

11:30 - 01.00 Uhr

Donnerstag & Freitag:
10.00 Uhr - 01:00 Uhr

Samstag & Sonntag:
14:00 Uhr - 01:00 Uhr

kein Ruhetag

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